Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragserteilung
Im Auftrag oder in der Bestätigung sind die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen genau zu bezeichnen. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, sofern sie im Auftragsschein genau festgeschrieben wurden.
2. Leistungsinhalt.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei den vom Auftraggeber angewendeten Verfahren zur Lackreparatur sowie zur Reparatur von Textil, Teppichen und Kunststoff im Innenraum um in Deutschland neuartige Verfahren handelt. Die Arbeiten werden nicht nach den einschlägigen Vorschriften der Handwerkskammer für das jeweilige Handwerk durchgeführt.
Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Arbeiten um Reparaturen und nicht um Neuherstellung handelt. So wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass es insbesondere bei Lackreparaturen kleine Farbunterschiede sowie Spuren der Beilackierung bei entsprechendem Lichteinfall und bei Reparaturen im Innenraum an Stoff, Velours, Vinyl und Teppichen ebenfalls kleine Spuren sichtbar sein können.
3. Preisangaben im Auftragsschein
Sofern dies vom Auftraggeber gewünscht wird, gibt der Auftragnehmer im Auftragschein die Kosten, die für die Durchführung des Auftrages voraussichtlich anfallen werden, bekannt. Diese Preisangaben sind jedoch nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich vom Auftraggeber schriftlich bestimmt wird.
4. Fertigstellung
Sofern ein als verbindlich bestimmter Fertigstellungstermin im Auftrag vereinbart wurde, ist dieser vom Auftragnehmer einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftragsumfang und tritt hierdurch eine Verzögerung ein, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu unterrichten und einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen. Ansprüche aus einer aus diesem Grunde verzögerten Fertigstellung kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht herleiten.
5. Zahlung und Fälligkeit
Der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Abnahme des reparierten KFZ und Rechnungsaushändigung, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zu leisten. Sollte der Auftraggeber sich mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug befinden, ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Sofern der Auftragnehmer eine höhere Belastung oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist, so gilt der nachgewiesene Zinssatz.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung gegen fällige Rechnungsbeträge mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, sofern nicht für diese Gegenforderung ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder diese unbestritten ist.
Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, sofern er dies auf Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag stützt.
7. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Mängel der Werkleistung unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Gewährleistungsrechte beschränken sich anfänglich auf das Nachbesserungsrecht.
Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt und dem Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zuzumuten ist, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Wandlung (Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen.
8. Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Wertgegenstände vor Übergabe des KFZ an den Auftragnehmer aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Die Haftung des Auftragnehmers für Verlust oder Schäden am KFZ und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertgegenständen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen worden sind, ist, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
9. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
10. Salvatorische Klausel
Sollte ein oder mehrere Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig oder unwirksam sein, so behalten die anderen Punkte weiterhin Ihre Gültigkeit